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   OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 16 UF 436/94   

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https://dejure.org/1995,5629
OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 16 UF 436/94 (https://dejure.org/1995,5629)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.1995 - 16 UF 436/94 (https://dejure.org/1995,5629)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 16 UF 436/94 (https://dejure.org/1995,5629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich der Altersrente; Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Öffentlich-rechtlicher Teilausgleich der betrieblichen Altersversorgung ; Zulässigkeit einer Getrenntlebensklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Durchführung des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 259
  • NZA-RR 1996, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2016 - 4 UF 323/15

    Familienrecht: Ausgleich nach Scheidung - Teilhabeanspruch - Schuldnerverzug -

    Die vorausgesetzte Witwen-/Witwerrente in ihrer Ausgestaltung kommt daher auch dem geschiedenen Ehegatten (im Rahmen seines Ehezeitanteils) zwingend zu Gute (BGH, FamRZ 2006, 326, 327; BGH, FamRZ 2011, 961, 962; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 259), nach Ansicht des Senats jedoch auch mit allen Einschränkungen des originären Hinterbliebenenanspruchs.
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 39/01

    Rechtsfolgen einer Wiederverheiratungsklausel im Versorgungsausgleich

    Denn durch eine solche Regelung würde die zwingende Vorschrift des § 3 a VAHRG umgangen, nach der eine vorgesehene Hinterbliebenenversorgung auch dem - geschiedenen - ausgleichsberechtigten Ehegatten zugute kommen muss (Johannsen/Henrich/Hahne aaO § 3 a VAHRG Rdn. 12; Soergel/Häußermann aaO § 3 a VAHRG Rdn. 5; Borth aaO Rdn. 692; RGRK/Wick aaO § 3 a VAHRG Rdn. 7; MünchKomm/Glockner aaO § 3 a VAHRG Rdn. 5; Grün aaO S. 334 f.; Wagenitz FamRZ 1987, 1, 5 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1290, 1291; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 259, 260; vgl. auch BT-Drucks. 10/5447 S. 11).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 4 UF 99/99
    Die vorausgesetzte Witwen-/Witwerrente in ihrer Ausgestaltung kommt daher auch dem geschiedenen Ehegatten (im Rahmen seines Ehezeitanteils) zwingend zu Gute ( BGH, FamRZ 2006, 326, 327; BGH, FamRZ 2011, 961, 962 ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 259 ), nach Ansicht des Senats jedoch auch mit allen Einschränkungen des originären Hinterbliebenenanspruchs.
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